Frauen Union Rheinisch Bergischer Kreis: „Für Schutz und Hilfe für von Gewalt betroffene Frauen sollen in 2023 in Nordrhein-Westfalen rund 33,5 Millionen Euro zur Verfügung gestellt werden - Erweiterung der Landesförderung um eine Fachkraftstelle für in Frauenhäusern aufgenommene Kinder geplant“
In diesen Tagen wird im Landtag Nordrhein-Westfalen der Entwurf für den Landeshaushalt 2023 beraten. Für das kommende Jahr sieht der Haushaltsplanentwurf für den Schutz und die Hilfe für von Gewalt betroffenen Frauen rund 33,5 Millionen Euro vor.
Vera Rilke-Haerst, Vorsitzende der Frauen Union RBK:
„Die CDU hat in den vergangenen Jahren für eine finanziell ordentliche Absicherung der Infrastrukturen für von Gewalt betroffene Mädchen und Frauen Sorge getragen. Neben einem Ausbau der Frauenhäuser ist insbesondere der Lückenschluss bei den Frauenberatungsstellen gelungen: Die CDU hat Flächendeckung in Nordrhein-Westfalen erreicht. Hilfe für die, die tagtäglich von Gewalt betroffenen Frauen helfen. Auch im Jahr 2023 geht der Ausbau und die Unterstützung weiter: Für die Frauenhäuser ist die Erweiterung der Landesförderung um eine Fachkraftstelle für die in einem Frauenhaus aufgenommenen Kinder vorgesehen. Dies zeigt: Politische Verlässlichkeit gibt Sicherheit!“
Die Frauen Union RBK freut sich darüber, dass das unter der vorherigen CDU-geführten Landesregierung initiierte landesweite Pilotprojekt „YUNA“ zur Prävention weiblicher Genitalbeschneidung nach dem Projektende im April 2023 mit landesweiter Reichweite verstetigt werden soll.
Rilke-Haerst: „Das vernetze Arbeiten aller am Gewaltschutz beteiligten Akteu-re bildet das Fundament, um von Gewalt betroffene Mädchen und Frauen zu helfen und ein gewaltfreies Leben in der Zukunft zu ermöglichen. Gewalt gegen Mädchen und Frauen hat viele hässliche Gesichter: Deshalb sind die Weiterentwicklung und der weitere Ausbau der regionalen und örtlichen Kooperationen von besonderer Bedeutung. Die Frauen Union RBK spricht sich dafür aus, dass die regionalen Kooperationsbündnisse zur anonymen Spurensiche-rung nach sexualisierter Gewalt an Mädchen und Frauen flächendeckend ausgebaut werden und weiter intensiv in Prävention und Fortbildung investiert wird. Unsere Gesellschaft hat hinzugucken, wenn Gewalt gegen Mädchen und Frauen stattfindet - nur so können wir gemeinsam in unserem Land Gewalt gegen Mädchen und Frauen ächten und dafür Sorge tragen, dass Täter ihrer Strafe zugeführt werden.“
Der Landeshaushaltsentwurf 2023 sieht mit 33,5 Millionen Euro rund 1,8 Mil-lionen Euro weniger als 2022 vor. Der reduzierte Mittelansatz resultiert aus einer Anpassung an die Bedarfe in den einzelnen Förderprogrammen. 2021 wurden im Ist für die Anti-Gewalt-Infrastruktur rund 21,3 Millionen Euro aus-gegeben. Hinzu kamen Sonderzuwendungen für die Anti-Gewalt-Infrastruktur in Millionenhöhe im Zuge der Corona-Pandemie.
In 2023 sollen die Finanzmittel wie folgt verausgabt werden:
- für Träger von Frauenhäusern und Frauenberatungseinrichtungen rund 28,1 Millionen Euro,
- für spezialisierte Beratungsstellen für Opfer von Menschenhandel, gegen Zwangsheirat und Angebote im Bereich der weiblichen Genitalbeschneidung rund 2,3 Millionen Euro und
- zur Umsetzung der Gesamtstrategie des Landes Nordrhein-Westfalen zur quali-tativen und quantitativen Weiterentwicklung des Frauenunterstützungssys-tems zur Bekämpfung von Gewalt gegen Frauen und Mädchen rund 3,1 Millionen
Der Landtag Nordrhein-Westfalen wird voraussichtlich im Dezember 2022 über den Entwurf des Landeshaushaltes 2023 abschließend beraten und Beschluss fassen.
Vera Rilke-Haerst
Kreisvorsitzende der Frauen Union RBK
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