Keine Werbung für den Abbruch der Schwangerschaft!

09.05.2018

Gemeinsame Veranstaltung der Kreis FU und EAK

KEINE WERBUNG FÜR DEN ABBRUCH DER SCHWANGERSCHAFT!
Dem  Evangelischen Arbeitskreis und der Frauen Union der CDU im Rheinisch-Bergischen Kreis war es gelungen,  drei Bundestagsabgeordnete zu dem Thema „Abschaffung des §219a StGB“ für eine Stellungnahme am 09.05.2018 einzuladen, um die grundsätzliche Meinung und die Strategie der CDU in Berlin hierzu zu erfahren und zu diskutieren.

Bundestagsabgeordneten Silvia Pantel, Karsten Möring und Dr. Hermann-Josef Tebroke.

Herausgestellt wurde, dass es nicht um eine Veränderung von §218 ging, sondern um den Antrag der SPD, §219a, das Werbeverbot für Schwangerschaftsabbrüche abzuschaffen.
Denn nach §218 ist ein  Schwangerschaftsabbruch grundsätzlich strafbar und nur in Ausnahmefällen straffrei.

Deshalb kann eine Werbung für ein grundsätzlich strafbares Verhalten nicht erlaubt werden. Und weil die straffreie Ausnahme unabhängige Beratung durch anerkannte Fachleute voraussetzt,  würde die Freigabe von Werbung für Schwangerschaftsabbrüche nicht nur den Gesetzesauftrag des §218 (Grundgesetzlichen Schutz des ungeborenen Lebens) kolportieren (die bereitwilligen Ärzte in Interessenkollision  bringen, sondern die anderen Ärzte nicht nur benachteiligen).

Anstelle der Werbung für eigene Interessen hat der Gesetzgeber die unabhängigen Beratungsstellen (z.b. „pro familia" und "donum vitae" u.a.) vorgesehen, die neben der Beratung, für die Gewissensentscheidung  und Hilfestellung für Mutter/Eltern  auch die Adressen herausgeben,  von Ärzten die Abbrüche vornehmen.

Insoweit besteht kein Informationsdefizit bei den Betroffenen, das durch Werbung verbessert werden könnte.

Durch die Beiträge und Erläuterungen der drei Abgeordneten sind die Teilnehmer einhellig überzeugt das §219a nicht geändert werden darf und die CDU dem SPD-Antrag nicht zustimmen kann.